Der Ausschuss zur Förderung der Berufsbildung besteht aus einem Vorsitzenden und 4 Beisitzern. Die Hälfte der Beisitzer sind Innungsmitglieder, die in der Regel Gesellen oder Auszubildende beschäftigen. Die andere Hälfte sind Gesellen.
Der Vorsitzende sowie die Beisitzer, die Innungsmitglieder sind, werden von der Innungsversammlung gewählt. Die Beisitzer, die Gesellen sind, werden von dem Gesellenausschuss gewählt. Sie haben das Amt jeweils für 5 Jahre inne.
Der Ausschuss berät alle Angelegenheiten, welche die Berufsbildung betreffen.